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Pauschale erhöht: Stärkung der Frauenhäuser in NRW


Orangefarbene Handfläche als starkes Symbol: In meinem Kampf gegen Gewalt an Frauen lasse ich nicht nach. Foto: Lüke


Eine wunderbare Nachricht: Nordrhein-Westfalen verstärkt die Förderung

von Frauenhäusern. Die Pauschale für zusätzliche Plätze über der Mindestplatzzahl wird

von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht. Hier ist die jüngste Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, die ich Euch nicht vorenthalten will:


Nordrhein-Westfalen baut die Unterstützung für Frauenhäuser im Land

weiter aus. Damit die Träger auch angesichts der steigenden Miet- und

Energiekosten Schutzplätze weiter ausbauen können, erhöht die Lan-

desregierung für die nächste Förderperiode ab 2024 die jährliche För-

derpauschale für jeden Frauenplatz über der Mindestzahl von acht Frau-

enplätzen von 7.000 auf 10.000 Euro. Mit der erhöhten Förderung kön-

nen größere Frauenhäuser für die weiteren Plätze auch psychosoziale

Beratungsstunden durch zusätzliches Personal oder Stundenaufsto-

ckungen ausweiten. Die Förderanträge können hierfür ab sofort bei den

zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden. Damit setzt die Lan-

desregierung ein wichtiges Zeichen der Unterstützung der Frauenhilfein-

frastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Gleichstellungsministerin Josefine Paul erklärt: „Es ist ein wichtiges Zei-

chen, dass wir zusätzliche Plätze in Frauenhäusern mit einer höheren

Fördersumme finanzieren. Dadurch sollen Träger leichter weitere

Schutzplätze schaffen können. Denn die traurige Realität ist: In

Deutschland wird pro Stunde 14 Frauen in der Partnerschaft Gewalt an-

getan. Nahezu täglich versucht ein Partner, seine Partnerin umzubrin-

gen. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Ich bin froh, dass

wir in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten auf ein gewachsenes und

hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene

Frauen und ihre Kinder zurückgreifen können. Für die wertvolle Arbeit

aller Engagierten möchte ich mich herzlich bedanken. Die Landesregie-

rung wird auch in Zukunft ein starker Partner an ihrer Seite sein.“Seite 2 von 3

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 68 Frauenhäuser mit insgesamt

676 Schutzplätzen, die von 717 Kinderplätzen flankiert werden. In allen

Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es landesgeförderte Frauen-

häuser. Trotzdem bestehen in Nordrhein-Westfalen weiterhin Schutzlü-

cken. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versor-

gungslücken –wie etwa in ländlichen Regionen und auch in Ballungs-

zentren –gemäß der Istanbul-Konvention zu schließen und den Schutz

für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern auszubauen.

Der Förderbereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ist im

Haushaltsentwurf 2024 mit 33.181.200 Euro veranschlagt. Im Vergleich

zu 2020 stehen langfristig jährlich rund neun Millionen Euro mehr für die

dauerhafte Verstärkung und den Ausbau der landesgeförderten Hilfest-

rukturen zur Verfügung. Neben der Aufnahme weiterer Frauenhäuser in

die Landesförderung wurde die Frauenhausförderung in diesem Jahr

bereits um eine zusätzliche Fachkraftstelle pro Frauenhaus ausgebaut,

bei der die Arbeit mit den im Frauenhaus aufgenommenen Kindern im

Mittelpunkt steht. Um regionale Versorgungslücken bei der ambulanten

Frauenunterstützungsinfrastruktur zu schließen, wurden zunächst drei

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (Warendorf; Arnsberg;

Rhein-Erft-Kreis/Kerpen) in die Landesförderung aufgenommen. Ge-

plant sind weitere Neuaufnahmen in bislang mit Fachberatungsstellen

nicht versorgten Regionen Nordrhein-Westfalens.

Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu je-

der Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz. Die Landesregierung

schützt und unterstützt gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Nord-

rhein-Westfalen mit zahlreichen Beratungsangeboten und auch mit der

finanziellen Förderung von Frauenhäusern. Nordrhein-Westfalen fördert

aktuell neben den Frauenhäusern 62 allgemeine Frauenberatungsstel-

len und 56 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Unter-

stützungseinrichtungen werden von autonomen Trägern oder Trägern

der Freien Wohlfahrtspflege betrieben.

Gewaltbetroffene Frauen können sich im Internet auf dem Opferschutz-

portal des Landes über die Schutz- und Beratungsangebote in Ihrer

Nähe informieren oder rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Ge-

walt gegen Frauen“unter der Rufnummer 116 016 wenden, wenn sie

Hilfe benötigen.

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