Orangefarbene Handfläche als starkes Symbol: In meinem Kampf gegen Gewalt an Frauen lasse ich nicht nach. Foto: Lüke
Eine wunderbare Nachricht: Nordrhein-Westfalen verstärkt die Förderung
von Frauenhäusern. Die Pauschale für zusätzliche Plätze über der Mindestplatzzahl wird
von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht. Hier ist die jüngste Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, die ich Euch nicht vorenthalten will:
Nordrhein-Westfalen baut die Unterstützung für Frauenhäuser im Land
weiter aus. Damit die Träger auch angesichts der steigenden Miet- und
Energiekosten Schutzplätze weiter ausbauen können, erhöht die Lan-
desregierung für die nächste Förderperiode ab 2024 die jährliche För-
derpauschale für jeden Frauenplatz über der Mindestzahl von acht Frau-
enplätzen von 7.000 auf 10.000 Euro. Mit der erhöhten Förderung kön-
nen größere Frauenhäuser für die weiteren Plätze auch psychosoziale
Beratungsstunden durch zusätzliches Personal oder Stundenaufsto-
ckungen ausweiten. Die Förderanträge können hierfür ab sofort bei den
zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden. Damit setzt die Lan-
desregierung ein wichtiges Zeichen der Unterstützung der Frauenhilfein-
frastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul erklärt: „Es ist ein wichtiges Zei-
chen, dass wir zusätzliche Plätze in Frauenhäusern mit einer höheren
Fördersumme finanzieren. Dadurch sollen Träger leichter weitere
Schutzplätze schaffen können. Denn die traurige Realität ist: In
Deutschland wird pro Stunde 14 Frauen in der Partnerschaft Gewalt an-
getan. Nahezu täglich versucht ein Partner, seine Partnerin umzubrin-
gen. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Ich bin froh, dass
wir in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten auf ein gewachsenes und
hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene
Frauen und ihre Kinder zurückgreifen können. Für die wertvolle Arbeit
aller Engagierten möchte ich mich herzlich bedanken. Die Landesregie-
rung wird auch in Zukunft ein starker Partner an ihrer Seite sein.“Seite 2 von 3
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 68 Frauenhäuser mit insgesamt
676 Schutzplätzen, die von 717 Kinderplätzen flankiert werden. In allen
Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es landesgeförderte Frauen-
häuser. Trotzdem bestehen in Nordrhein-Westfalen weiterhin Schutzlü-
cken. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versor-
gungslücken –wie etwa in ländlichen Regionen und auch in Ballungs-
zentren –gemäß der Istanbul-Konvention zu schließen und den Schutz
für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern auszubauen.
Der Förderbereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ist im
Haushaltsentwurf 2024 mit 33.181.200 Euro veranschlagt. Im Vergleich
zu 2020 stehen langfristig jährlich rund neun Millionen Euro mehr für die
dauerhafte Verstärkung und den Ausbau der landesgeförderten Hilfest-
rukturen zur Verfügung. Neben der Aufnahme weiterer Frauenhäuser in
die Landesförderung wurde die Frauenhausförderung in diesem Jahr
bereits um eine zusätzliche Fachkraftstelle pro Frauenhaus ausgebaut,
bei der die Arbeit mit den im Frauenhaus aufgenommenen Kindern im
Mittelpunkt steht. Um regionale Versorgungslücken bei der ambulanten
Frauenunterstützungsinfrastruktur zu schließen, wurden zunächst drei
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (Warendorf; Arnsberg;
Rhein-Erft-Kreis/Kerpen) in die Landesförderung aufgenommen. Ge-
plant sind weitere Neuaufnahmen in bislang mit Fachberatungsstellen
nicht versorgten Regionen Nordrhein-Westfalens.
Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu je-
der Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz. Die Landesregierung
schützt und unterstützt gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Nord-
rhein-Westfalen mit zahlreichen Beratungsangeboten und auch mit der
finanziellen Förderung von Frauenhäusern. Nordrhein-Westfalen fördert
aktuell neben den Frauenhäusern 62 allgemeine Frauenberatungsstel-
len und 56 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Unter-
stützungseinrichtungen werden von autonomen Trägern oder Trägern
der Freien Wohlfahrtspflege betrieben.
Gewaltbetroffene Frauen können sich im Internet auf dem Opferschutz-
portal des Landes über die Schutz- und Beratungsangebote in Ihrer
Nähe informieren oder rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Ge-
walt gegen Frauen“unter der Rufnummer 116 016 wenden, wenn sie
Hilfe benötigen.
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