Fachtagung in Mönchengladbach: Themen reichen von Istanbul-Konvention bis kindgerechte Justiz
Mönchengladbach. „Wenn wir nicht informieren, dann tut es keiner“, lautete das Fazit von Referentin Norika Creuzmann, grünes Mitglied des Landtags und Sprecherin für Kinder- und Jugendschutz, die beim dritten Mönchengladbacher Fachtag über häusliche Gewalt und familienrechtliche Verfahren die Istanbul-Konvention vorstellte. Der Arbeitskreis „Gegen Gewalt in Beziehungen“ hatte dazu eine versierte Zuhörerschaft eingeladen: Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter, Frauenhäuser, Familienberatung, Sozialdienste und der Polizei sowie Psychologinnen, Rechtsanwältinnen und Erzieherinnen erfuhren von den Referenten viele Neuigkeiten und kamen intensiv miteinander in einer fruchtbare Diskussion.
„Manche Aussagen machen mich fassungslos“ Norika Creuzmann
Neu war vielen Zuhörern, dass die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt quasi Gesetzeskraft hat. Norika Creuzmann, die über 30 Jahre am Frauenhaus in Paderborn tätig war, ging auf die besonders relevanten Artikel ein. Prävention, Notfallmaßnahmen, Strafen, aber auch die Veränderung der Gesellschaft erläuterte sie – und stieß bei der Zuhörerschaft auf viel Erstaunen angesichts der Möglichkeiten, die die Konvention den Beteiligten an die Hand gibt. Ihr Tipp als neues grünes Mitglied im NRW-Landtag: Über die politischen Vertreter sollen die Kommunalverwaltungen dazu gebracht werden, zunächst eine Bestandsaufnahme zu machen und zu klären, ob die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern den Vorgaben entspricht, ob die Beratungsangebote ausreichen oder vor allem der Kinderschutz gewährleistet ist. Ihre Kritik richtete sich indes an Familienrichterinnen und Familienrichter: Vertreter waren zur ihrem Leidwesen trotz Einladung nicht zur Fachtagung erschienen. Dabei gibt es gerade in den Gerichten viel Informationsbedarf, sonst kommt es oft zu Aussagen „die mich fassungslos gemacht haben“, berichtete Norika Creuzmann aus ihrer langjährigen Erfahrung. Sie konnte zum Abschluss ein wenig Zuversicht verbreiten: Im Koalitionsvertrag ist die Umsetzung der Istanbul Konvention mit konkreten Bekenntnissen untermauert.
„Wir brauchen konkrete Sachverhalte“ OLG-Richter Andreas Hornung
Eine Steilvorlage für Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm und einziger Jurist bei der Fachtagung. Er ging mit den Besuchern direkt ins Gespräch, bat um konkrete Beispiele und brach auch eine Lanze für seine Zunft. Das Kernproblem: „Wir brauchen konkrete Sachverhalte“, forderte er alle Beteiligten zur Unterstützung auf. Eine schnelle Dokumentation und die Einbringung der jeweiligen Fachlichkeit vor Gericht nannte er wichtige Punkte, über die eine gute Beurteilung der Fälle zustande kommen kann. „Personen, die die familiäre Entwicklung miterlebt haben, gehören mit ins Verfahren“, erklärte er. Er legte seinen Zuhörerinnen ans Herz, stärker auf die Familienrichter zuzugehen, gibt es doch erst seit einem Jahr eine Regelung, die die Fortbildung der Juristen an dieser Stelle verbindlich regelt.
„Kinder müssen immer auch als Opfer gesehen werden“ Dr. Christine Böttger
Dritte Referentin der Tagung war Dr. Christine Böttger vom Forum für Familienrecht und Kindeswohl. Zu ihrem Thema „Schutzlücken im Umgangsrecht“ machte sie unter anderem deutlich: „Kinder sind nie einfach nur Zeugen, sie müssen immer auch als Opfer gesehen werden“. Miterlebte Gewalt stelle immer eine Kindeswohlgefährdung dar. Viel zu oft aber werde Gewalt in den Umgangsverfahren „überhaupt nicht berücksichtigt“ – weil Frauen viel zu häufig keine Anzeigen erstatten, um nicht in einem schlechten Licht zu stehen. Es gebe genug Gesetze, um Frauen und Kinder bei der Verfolgung durch den Mann hinlänglich zu schützen – sie müssten nur richtig angewendet werden.
„Das hat uns streitbarer werden lassen“, zog eine Zuhörerin Bilanz. Man könne viel in die Praxis mitnehmen, aber dazu brauche man viel mehr Menschen mit viel mehr Wissen, hieß es in der Schlussrunde. „Wir haben einen tollen Fachtag gehabt mit tollen Infos“, so Mitveranstalterin Susanne Büdenhöker-Boms. Nach dem Aufschlag der Instanbul-Konvention wolle man in Mönchengladbach an dieser Stelle weiterarbeiten – und möglicherweise im kommenden Jahr bei der nächsten Fachtagung auch Familienrichterinnen und Familienrichter gewinnen können.
Comentarios