Andrang beim Thema "Kinderschutz vernetzt denken"
- Frederick Lüke
- 30. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Am 30. September 2025 fand in Kooperation mit dem Kinderschutzbund NRW meine siebte Veranstaltung der Reihe „Gelingender Kinderschutz" statt. Diesmal stand das Thema "Kinderschutz vernetzt denken" im Mittelpunkt. Der Austausch und die Weiterentwicklung von kommunalen Netzwerken zum Schutz von Kindern zog so viele Interessierte an wie noch nie.
Netzwerke in unterschiedlichen Strukturen
Zu Beginn stellte Referentin Sandra Eschweiler vom LVR die drei zentralen gesetzlichen Regelungsbereiche des Kinderschutzes vor: den individuellen Kinderschutz (§§ 8a, 4 KKG, 4 u. 5 LKSG NRW), den kooperativen Kinderschutz (Kinderschutznetzwerke, § 9 LKSG) sowie den institutionellen Kinderschutz (Kinderschutzkonzepte, §§ 10 und 11 LKSG). Sie betonte, dass eine Vielzahl an beteiligten Akteur*innen allein keine Sicherheit gewährleistet, wenn Rollen und Aufträge unklar sind oder die Informationsweitergabe nicht geregelt ist. Kinderschutznetzwerke seien landesweit im Aufbau oder in der Verstetigung, jedoch in sehr unterschiedlichen Strukturen – etwa innerhalb eines Jugendamtsbezirks, übergreifend oder kreisweit.
Schulungsangebot für ganz NRW
Kathrin Grothus vom Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW stellte anschließend den „Grundkurs Gemeinsam Kinderschutz gestalten – interdisziplinäre Kooperation in der kommunalen Praxis“ vor. Dieses Schulungsangebot entstand aus einem Projekt, das zwischen 2020 und 2023 als Reaktion auf die aufgedeckten Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in NRW (u. a. Lügde, Bergisch Gladbach, Münster, Solingen) entwickelt wurde. Ziel war es, Stolpersteine und Gelingensfaktoren in der Zusammenarbeit zu identifizieren. Dabei stand die Frage nach der Haltung zu Kinderrechten im Vordergrund. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde das Konzept für ganz NRW aufbereitet. Schulungen können von Netzwerkkoordinator*innen mit bis zu 20 Teilnehmenden angefragt und auch von diesen selbst besucht werden. Bisher wurden 38 Kursleitungen bei fünf Bildungsträgern geschult.
Kinderschutzbeauftragte und -professur
Familienministerin Josefine Paul vom Ministerium betonte in ihrem Beitrag, dass der Schutz und die Wahrung der Rechte von Kindern eine Grundvoraussetzung für wirksamen Kinderschutz sind. Netzwerke könnten nur funktionieren, wenn eine koordinierende Stelle die Fäden in der Hand hält und die verschiedenen Professionen miteinander ins Gespräch bringt. Eine kinderrechtsbasierte Herangehensweise sei unverzichtbar. Kinderschutznetzwerke hätten keinen Selbstzweck, sondern dienten dem Schutz von Kindern. Zudem müsse das System kontinuierlich weiterentwickelt werden – etwa durch die Einführung von Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte sowie einer Kinderschutzprofessur.
Ärzt*innen und Hebammen in die Netzwerke
In der anschließenden Gesprächsrunde wurde deutlich, dass die Beteiligung von Ärzt*innen und Hebammen in den Netzwerken nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Fortbildungsbonuspunkte könnten hier einen Anreiz schaffen; auch eine Vergütung für fallunabhängige Tätigkeiten sei im Gespräch. Das MAGS unterstütze die Netzwerkarbeit durch wohlwollende Stellungnahmen.
Spannungsfeld Kinderschutz - Datenschutz
Diskutiert wurde außerdem das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Datenschutz. Während einige betonten, dass Kinderschutz über Datenschutz stehen müsse – insbesondere im präventiven Bereich –, wurde auch hervorgehoben, dass Datenschutz ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Kinderschutzes bleibt.
Weitere Themen waren die zunehmende Arbeitsbelastung in den Jugendämtern sowie die teils unzureichende und uneinheitliche Ausbildung von Insofas. Hier wurde eine Standardisierung und Qualitätssteigerung gefordert. Empfehlungen der Landesjugendämter wurden als wichtiges Steuerungsinstrument hervorgehoben. Abschließend wurde über den Aufbau von Ombudsstellen in NRW berichtet – fünf regionale Stellen sind derzeit in Planung.

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