Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Hinschauen, anerkennen und Verantwortung übernehmen

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist schwerwiegendes Unrecht und eine tiefgreifende Verletzung ihrer Rechte, ihrer Würde sowie ihrer körperlichen und seelischen Integrität. Die Folgen können Betroffene weit über Kindheit und Jugend hinaus begleiten. Deshalb endet Kinderschutz nicht mit Prävention und Intervention. Zu einem umfassenden Kinderschutz gehört auch die Aufarbeitung geschehenen Unrechts.
Die nordrhein-westfälische Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat dazu ihren Abschlussbericht vorgelegt. Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis sowie Betroffene haben gemeinsam daran gearbeitet, Standards für eine verlässliche und betroffenenorientierte Aufarbeitung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln.
Der Bericht macht deutlich: Aufarbeitung darf nicht vom guten Willen einzelner Institutionen abhängen. Sie ist eine dauerhafte staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
„Betroffene haben ein Recht darauf, dass das Unrecht, das ihnen als Kinder angetan wurde, nicht verschwiegen, verdrängt oder vergessen wird. Aufarbeitung bedeutet, ihnen zuzuhören, Verantwortung zu benennen und aus dem Versagen der Vergangenheit Konsequenzen zu ziehen. Für mich ist klar: Wer Kinder heute besser schützen will, muss auch den Mut haben hinzusehen, wo wir sie gestern nicht geschützt haben.“
Aufarbeitung bedeutet mehr als zurückzublicken
Wer sexualisierte Gewalt in Kindheit oder Jugend erfahren hat, hat ein Recht darauf, dass das erlittene Unrecht anerkannt wird. Aufarbeitung bedeutet deshalb auch, Fragen zu stellen: Wie konnte die Gewalt geschehen? Welche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse haben sie ermöglicht? Wo haben Verantwortliche oder Institutionen weggesehen oder versagt? Welche Strukturen haben verhindert, dass Betroffene gehört und geschützt wurden? Und was müssen wir daraus für die Zukunft lernen?
Genau deshalb gehören Prävention, Intervention und Aufarbeitung zusammen. Die Auseinandersetzung mit vergangenem Unrecht ist kein Selbstzweck. Sie muss dazu beitragen, Schutzlücken zu erkennen, Strukturen zu verändern und Kinder und Jugendliche heute besser vor Gewalt zu schützen.
Die Landeskommission schlägt dafür weitreichende Schritte vor. Dazu gehören unter anderem verbindliche gesetzliche Grundlagen für die Aufarbeitung, eine dauerhafte Aufarbeitungskommission auf Landesebene sowie eine institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen.
Denn Institutionen dürfen nicht allein darüber entscheiden, ob und wie sie mögliches
Versagen in den eigenen Strukturen untersuchen. Gute Aufarbeitung braucht Unabhängigkeit, Transparenz, verbindliche Standards und die konsequente Beteiligung von Betroffenen.
Betroffene müssen im Mittelpunkt stehen
Besonders wichtig ist mir die Perspektive der Menschen, die sexualisierte Gewalt als Kinder oder Jugendliche erfahren haben. Viel zu lange wurde über Betroffene gesprochen, anstatt ihnen zuzuhören und sie an Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen.
Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sind unverzichtbar, wenn wir verstehen wollen, wie Gewalt ermöglicht wurde und warum Schutzsysteme versagt haben. Beteiligung darf deshalb kein symbolischer Akt sein. Sie braucht verlässliche Strukturen, Beratung und Begleitung sowie klare Rechte.
Dabei müssen wir auch im Blick behalten, dass Aufarbeitung für Betroffene belastend sein kann. Deshalb müssen Verfahren sensibel, transparent und professionell gestaltet werden.
Sexualisierte Gewalt in Familien darf keine Leerstelle bleiben
Ein besonders wichtiger Punkt ist für mich der Blick auf den familiären Bereich. Sexualisierte Gewalt findet nicht nur in Kirchen, Vereinen, Schulen, Einrichtungen oder anderen Institutionen statt. Sie geschieht auch innerhalb von Familien.
Gerade dort ist Aufarbeitung besonders schwierig. Es gibt häufig keine Institution, die Verantwortung übernehmen und einen Aufarbeitungsprozess initiieren kann. Das darf aber nicht dazu führen, dass diese Betroffenen mit ihren Erfahrungen alleinbleiben.
Sexualisierte Gewalt in Familien ist keine Privatsache. Auch hier trägt der Staat Verantwortung dafür, Betroffenen Wege zu Anerkennung, Beratung und Aufarbeitung zu eröffnen.
Für die Rechte eines Kindes darf es keinen Unterschied machen, an welchem Ort und durch wen ihm Gewalt angetan wurde.
Aus Empfehlungen müssen jetzt Konsequenzen werden
Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist die Arbeit deshalb nicht beendet. Im Gegenteil: Jetzt beginnt die politische Aufgabe.
Wir müssen sorgfältig prüfen, wie die vorgeschlagenen Standards umgesetzt und dauerhaft in Nordrhein-Westfalen verankert werden können. Dabei geht es um gesetzliche Grundlagen, unabhängige Strukturen, die Beteiligung Betroffener und um die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen.
Für mich ist dabei entscheidend: Aufarbeitung darf nicht gegen Prävention und Intervention ausgespielt werden. Wir brauchen beides. Wir müssen Kinder heute bestmöglich schützen – und gleichzeitig Verantwortung gegenüber den Menschen übernehmen, die diesen Schutz in ihrer Kindheit nicht erfahren haben.
Betroffene haben ein berechtigtes Interesse daran, dass erlittenes Unrecht nicht verdrängt oder vergessen, sondern anerkannt und aufgearbeitet wird.
Gelingender Kinderschutz bedeutet deshalb auch, aus der Vergangenheit zu lernen. Wir müssen hinschauen, Verantwortung übernehmen und Strukturen verändern.
Denn wer Kinder heute besser schützen will, darf nicht wegsehen, wenn es darum geht, wo ihr Schutz in der Vergangenheit versagt hat.

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