„Flucht, Trauma, Schutz: Kinderrechte in der Praxis“
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Am 17. März habe ich – dieses Mal zusammen mit meinem Fraktionskollegen Gregor Kaiser - mit dem Thema „Flucht, Trauma, Schutz: Kinderrechte in der Praxis“ eine weitere Veranstaltung meiner Reihe „Gelingender Kinderschutz“ durchgeführt.
Dabei haben wir den Blick auf die Kinder in Unterbringungseinrichtungen und auf Abschiebungen von Kindern gerichtet, weil wir dort dem Kinderschutz nicht immer gerecht werden.
Ministerin: Gewaltschutzkonzept für Unterkünfte
Den Auftakt machte Ministerin Verena Schäffer, die betonte, dass sie für mehr Gerechtigkeit und Chancen für alle Kinder in NRW sorgen will, und stellte klar, dass es nie nur um Fälle, sondern immer um Menschen geht. Es habe sie gefreut, dass die Kinderschutzbeauftragte Petra Ladenburger explizit bei ihren anzugehenden Anliegen auch die Situation von geflohenen Kindern in Unterkünften aufgeführt hat.
Derzeit bearbeitet das Ministerium das Gewaltschutzgesetz für Unterkünfte. Hier soll Kinderschutz eine besondere Rolle spielen. Bezüglich Rückführungen wird die „Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg“ überarbeitet.
Bildung das Wichtigste für den Kinderschutz
Mark Draser vom katholischen Büro NRW ordnete in die Thematik Flucht ein und stellte Zahlen hinsichtlich der Anzahl und Zusammensetzung Geflohener. Er verwies auf die vielen Binnengeflüchtete. Die Mehrheit der Geflüchteten kommt nicht nach Europa.
Bildung ist seines Erachtens das allerwichtigste für den Kinderschutz. Und er zog das Fazit, dass in Deutschland keine solche Zahl an Geflüchteten vorlägen, die nicht händelbar wären.
UN-Konvention nicht überall erfüllt
Hanna Zängerling, Referentin für Flucht und Migration der Diakonie RWL, erläuterte das Aufnahmesystem in NRW von der Zuweisung durch den Bund bis zur Unterbringung in den Kommunen. Die Art der Landesunterkünfte sind von Hallen bis zu ehemaligen Hotels sehr unterschiedlich. Problematisch für eine gesellschaftliche Teilhabe sind außerhalb von Ortschaften, schlecht angebundene Einrichtungen. Sie führt aus, dass das jetzige Gewaltschutzkonzept nicht ausreichend Kinder schützt und es dringend Mindeststandards braucht. Die in der UN-Konvention verbrieften Kinderrechte werden derzeit nicht überall erfüllt. Landesunterbringung bedeutet für Kinder: Kaum Teilhabemöglichkeiten, keine geeigneten Aufenthalts-, Rückzugs-, Schutz- und Spielräume, häufig permanent hohe Lautstärke, häufig keine Regelbeschulung. Zudem werden sie Zeugen von Abschiebungen und Gewalt. Sie bestätigt das Vorhaben des Ministeriums: Ein Gewaltschutzkonzept muss den Kinderschutz besonders in den Blick nehmen.
Abschiebungen sind für Kinder dramatisch
Mert Sayim, ebenfalls von der Diakonie RWL, erläuterte, was eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung ist und macht. Fast ein Viertel der per Flugzeug abgeschobenen Menschen sind Kinder. Dafür werden Kinder regelmäßig nachts abgeholt, was nicht dem Kindeswohl entspricht. Sie beobachten bei Zwangsmaßnahmen Gewalt. Auch kommen Zwangsmaßnahmen bei Minderjährigen vor. Abschiebungen sind für die Kinder dramatisch.
In den Unterkünften gibt es teilweise kein Beratungsangebot mehr für freiwillige Ausreisen. Dadurch komme es zu Zwangsmaßnahmen, obwohl die Familien zu einer Ausreise bereit waren.
Herr Sayim machte deutlich, dass Familien nicht getrennt werden sollten, und dass das Kinderwohl vorrangig vor Vollzugsinteresse zu gewährleisten ist. Auch sollten Kinder keinesfalls als Übersetzer eingesetzt werden.
Die derzeitige „Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg“ wird dem besonderen Schutz von Kindern nicht gerecht. So ist es sehr wichtig, dass das Ministerium diese derzeit überarbeitet. Zudem fordert er klare klaren Standards und Maßgaben, die den Schutz des Kindeswohls im Abschiebungsvollzug stärken und verbindlich regeln.
In der sich anschließenden Diskussion wurden noch viele Eindrücke aus der Praxis geteilt.

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