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Kinderschutz im kommerziellen Raum als politischer Auftrag

19. Sept.
2 Min. Lesezeit

Hier ist meine Rede zu unserem Antrag "Schutzlücken schließen - Kinderschutz im kommerziellen Raum strukturell verankern.

 

Frau Präsidentin, 

liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, 

sehr geehrte Damen und Herren, 

Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren beim Kinderschutz viel auf den Weg gebracht. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir bundesweit Maßstäbe gesetzt. 

Und trotzdem müssen wir heute sagen: Unser Schutzsystem hat eine Lücke. Eine relevante Lücke. 

Denn für ein Kind macht es bislang einen Unterschied, wo es seine Zeit verbringt. 

In der Jugendhilfe gelten gesetzliche Schutzstandards. Auch in anderen Bereichen haben wir Schutzkonzepte und verbindliche Strukturen geschaffen. 

Aber was ist mit dem privaten Schwimmkurs? 

Mit der kommerziellen Musikschule? 

Der Nachhilfe? 

Dem Reitunterricht? 

Dem Feriencamp? 

Kinder sind dort nicht weniger schutzbedürftig. Aber der gesetzliche Schutz ist ein anderer. 

Das dürfen wir nicht hinnehmen. 

Denn ein Kind kennt keine Rechtsformen. Es weiß nicht, ob ein Angebot öffentlich, gemeinnützig oder kommerziell organisiert ist. 

Und vor allem: Ein Kind darf niemals selbst dafür verantwortlich sein, sich vor Gewalt zu schützen. 

Das ist unsere Verantwortung. 

Deshalb ist das, was wir heute auf den Weg bringen, mehr als eine Detailfrage im Kinderschutz. Wir nehmen einen Bereich in den Blick, der bislang bundesweit kaum systematisch geregelt ist. 

Und ich finde: Das ist ein großer Schritt. Gerade für ein Land, das beim Kinderschutz bereits gut aufgestellt ist. 

Denn guter Kinderschutz bedeutet nicht, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Guter Kinderschutz bedeutet, immer wieder hinzuschauen: Wo sind Kinder noch nicht ausreichend geschützt? 

Genau das haben wir in der Kinderschutzkommission gemeinsam getan. 

Die demokratischen Fraktionen haben 2023 gesagt: Hier wissen wir zu wenig. Hier müssen wir genauer hinschauen. 

Das Gutachten „Kinderschutz im kommerziellen Raum“ der Universität Hildesheim gibt uns jetzt eine klare Grundlage. Es zeigt Schutzlücken auf und benennt rechtliche Handlungsmöglichkeiten. 

Damit wird aus einer wissenschaftlichen Erkenntnis ein politischer Auftrag. 

Und der lautet: Kinderschutz darf nicht von der Rechtsform eines Anbieters abhängen. 

Wer Angebote für Kinder macht, übernimmt Verantwortung. Und wer mit Angeboten für Kinder Geld verdient, muss auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. 

Dabei geht es nicht um einen Generalverdacht gegen Nachhilfelehrerinnen, Musikschulen, Reiterhöfe oder Ferienanbieter. Und es geht auch nicht darum, möglichst viel Bürokratie zu schaffen. 

Es geht um etwas sehr Konkretes: 

Um Erwachsene, die wissen, was zu tun ist, wenn ein Kind von Gewalt erzählt. 

Um klare Beschwerdewege. 

Um Schutzkonzepte, die nicht erst geschrieben werden, wenn etwas passiert ist. 

Und um Kinder, die wissen: Hier gibt es jemanden, an den ich mich wenden kann. 

Wir werden niemals garantieren können, dass kein Kind Gewalt erlebt. Das ist eine bittere Wahrheit. 

Aber wir können garantieren, dass wir keine Schutzlücke einfach stehen lassen, wenn wir sie erkannt haben. 

Nordrhein-Westfalen hat beim Kinderschutz viel erreicht. 

Jetzt gehen wir weiter. 

Wir haben hingeschaut. 

Wir haben eine Lücke erkannt. 

Wir haben sie wissenschaftlich untersuchen lassen. 

Und jetzt ist es unsere politische Verantwortung, sie zu schließen. 

Denn Kinderschutz darf kein Zufallsprodukt sein. 

Nicht in der Jugendhilfe. 

Nicht in der Schule. 

Nicht im Verein. 

Und auch nicht dort, wo mit Angeboten für Kinder Geld verdient wird. 

Der Schutz eines Kindes darf niemals davon abhängen, welches Schild über der Tür hängt. 

Vielen Dank. 


 
 
 

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