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Kinderschutz versus Datenschutz? Warum beides zusammengehört

vor 9 Stunden
3 Min. Lesezeit
Volles Haus: Der Andrang zu meinem zwölften Fachgespräch "Kinderschutz versus Datenschutz" war besonders groß. Foto: Lüke
Volles Haus: Der Andrang zu meinem zwölften Fachgespräch "Kinderschutz versus Datenschutz" war besonders groß. Foto: Lüke

Wie viel Datenschutz verträgt der Kinderschutz? Und wann kann ein zu zurückhaltender Umgang mit Informationen den Schutz eines Kindes erschweren? Mit diesen Fragen haben wir uns bei meinem mittlerweile zwölften Fachgespräch „Kinderschutz versus Datenschutz“ am 22. September 2026 im Landtag NRW beschäftigt. Die Runde der Expert*innen war prominent besetzt: Unsere neue Kinderschutzbeauftragte Petra Ladenburger, Dr. Thomas Meysen, Experte für Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht bei SOCLES (International Centre for Socio-Legal Studies) sowie der Leiter des Kreis-Jugendamtes Heinsberg, Frank Martin, diskutierten mit uns. Unterstützt wurde ich von meiner Kollegin Julia Eisentraut MdL, Sprecherin für Digitalisierung, Wissenschaft, Datenschutz und Weiterbildung.


Nur ein vermeintlicher Gegensatz


Deutlich wurde dabei: Schon die Überschrift beschreibt eigentlich einen vermeintlichen Gegensatz. Wirksamer Kinderschutz braucht Datenschutz – und gleichzeitig braucht er einen funktionierenden Informationsaustausch zwischen den beteiligten Fachkräften und Institutionen. Denn Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung liegen häufig nicht an einer einzigen Stelle vor. Unterschiedliche Fachkräfte sehen unterschiedliche Ausschnitte der Lebenssituation eines Kindes. Erst im Austausch können sich einzelne Beobachtungen zu einem Gesamtbild zusammenfügen, eine Gefährdung besser eingeschätzt und passende Hilfen entwickelt werden, so Ladenburger.


Recht auf informelle Selbstbestimmung


Gleichzeitig ist Datenschutz weit mehr als eine bürokratische Vorgabe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe schützt Datenschutz außerdem etwas, das für gelingenden Kinderschutz unverzichtbar ist: Vertrauen. Kinder, Jugendliche und Familien müssen sich Fachkräften anvertrauen können. Ohne dieses Vertrauen können Gefährdungen schwerer erkannt und Hilfen schwieriger angenommen werden.


Keine Informationen hinter dem Rücken weitergeben


Besonders wichtig ist dabei die Perspektive der Kinder und Jugendlichen selbst. Auch sie entscheiden, wem sie etwas anvertrauen. Informationen einfach „hinter ihrem Rücken“ weiterzugeben, kann Vertrauen zerstören und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Kinder künftig schweigen. Wo Informationen weitergegeben werden müssen, braucht es deshalb größtmögliche Transparenz und – soweit möglich – die Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.


Qualität der Zusammenarbeit ist entscheidend


Dr. Thomas Meysen machte zugleich deutlich, dass mehr Kooperation allein noch keinen besseren Kinderschutz garantiert. Entscheidend ist vielmehr die Qualität der Zusammenarbeit. Unklarheiten über Rollen, Zuständigkeiten und darüber, welche Informationen weitergegeben werden dürfen oder müssen, können die Hilfe für Familien und den Schutz von Kindern beeinträchtigen. Auch eine stärkere Vernetzung darf nicht dazu führen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus dem Blick gerät.


Ausreichende IT-Ausstattung


Aus der Praxis der Jugendämter machte Frank Martin deutlich, vor welchen Herausforderungen die Fachkräfte im Alltag stehen. Neben sicheren digitalen Strukturen und ausreichender IT-Ausstattung braucht es vor allem gute Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilfe- sowie des Datenschutzrechts. Unsicherheiten bestehen insbesondere bei Verfahrenswegen, bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und bei der ganz praktischen Frage: Welche Information darf oder muss ich weitergeben – und welche nicht?


Auch umfassender Datenaustausch schafft nicht mehr Sicherheit


Das Fachgespräch hat damit gezeigt: Die entscheidende Frage lautet nicht Kinderschutz oder Datenschutz. Vielmehr müssen wir Fachkräfte in die Lage versetzen, beides zusammenzudenken und in schwierigen Situationen sicher abzuwägen. Dazu gehören klare rechtliche Rahmenbedingungen, Qualifizierung, verlässliche Kooperation und ausreichend Zeit für fachliche Einschätzungen. Denn Datenschutz ist kein Selbstzweck. Aber auch ein möglichst umfassender Datenaustausch schafft nicht automatisch mehr Sicherheit. Guter Kinderschutz braucht Wissen und Austausch – aber ebenso Vertrauen, Transparenz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Oder, wie es von Petra Ladenburger auf den Punkt gebracht wurde: „Kinderschutz braucht Datenschutz.“


Fazit: Fachkräfte gut ausbilden und nicht allein lassen


Mein Fazit: Wir dürfen Fachkräfte mit dieser anspruchsvollen Abwägung nicht alleinlassen. Und dafür müssen sie vor allem auch gut ausgebildet werden. Wenn wir Kinderschutz verbessern wollen, müssen wir für Handlungssicherheit sorgen: durch klare Regeln, gute Aus- und Fortbildung und funktionierende Netzwerke. Im Mittelpunkt muss dabei immer die Frage stehen, was Kinder tatsächlich schützt – und wie wir ihre Rechte, ihre Beteiligung und ihr Vertrauen dabei bewahren.

 
 
 

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