Pflegekinder mit Behinderung und ihre Lebensperspektive
- 10. Juni
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Pflegekinder stehen häufig komplexen Herausforderungen gegenüber. Mit einer Behinderung verkompliziert sich ihre Situation oft noch zusätzlich. Um die besonderen Herausforderungen von Pflegekindern mit Behinderung in den Mittelpunkt zu rücken, fand die dritte Veranstaltung der Reihe „Pflegekinder im Fokus“ unter dem Oberbegriff „Pflegekinder mit Behinderung und ihre Lebensperspektive“ statt. Das Webinarangebot wurde von mehr als 70 Teilnehmenden aus der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und von Pflegeeltern interessiert angenommen.
Herausforderungen durch zwei unterschiedliche Systeme
Die Leistungen für Pflegekinder mit Behinderung gehen sowohl aus der Kinder- und Jugendhilfe hervor als auch aus der Eingliederungshilfe. Je nach Art der Behinderung ändert sich die zuständige Stelle.
Diese komplexe rechtliche Lage machte Bianca Esch vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) in ihrem einleitenden Vortrag deutlich. Während die Jugendämter für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung zuständig sind, sind die Landschaftsverbände für Pflegekinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig.
Bianca Esch stellte das Anliegen in den Vordergrund, einheitliche Leistungen und Lebensverhältnisse für Pflegekinder zu schaffen. Sie erklärte die zentralen Leistungen des LVR als Träger der Eingliederungshilfe anschaulich an einem Fallbeispiel.
Wenn Pflegkinder erwachsen werden, ändern sich ihre Ansprüche in der Eingliederungshilfe. Jacqueline Hohmann des LVR ging darauf ein, wie dieser Wechsel gestaltet wird. Dass weiterhin die gleiche Organisation für die jungen Erwachsenen zuständig ist, erleichtere den Übergang. Frank Möres, ebenfalls vom LVR, erklärte darüber hinaus die Vorgehensweise in der Eingliederungshilfe in Fällen von Pflegekindern mit Behinderung.
Zwischenlösungen und Bürokratie
Seit 2020 regelt der Landesrahmenvertrag in NRW die Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe zwischen ihren Trägern, wie dem LVR, und den Leistungserbringern. Claudia Brinken vom Diözesan-Caritasverband Köln sieht sowohl Chancen als auch Herausforderungen in dem Vertrag. Sie ordnete ihn letztendlich als „Zwischenlösung“ ein, die leider immer noch Bürokratieaufwand und Doppelstrukturen bedeute.
Junge Erwachsene im Pflege- und Eingliederungshilfesystem
Wenn Pflegekinder volljährig werden, verlieren sie den rechtlichen Status als Pflegekind. Das gilt oft auch für Pflegekinder mit Behinderung, deren Pflegefamilie in eine Gastfamilie mit weniger Hilfeleistungen umgewandelt wird. Häufig haben sie aber noch nicht die gleiche Unabhängigkeit wie Pflegekinder, die keine Einschränkungen haben.
Für Pflegekinder vor diesem Übergang und für erwachsene ehemalige Pflegekinder setzt sich Frauke Zottmann-Neumeister ein. Sie hat 2001 für die Diakonie Düsseldorf den ersten Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien aufgebaut.
Im Webinar stellte sie die Pflegefamilie als wirksamste und zugleich kostengünstigste Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung dar, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können. Sie forderte zusätzliche Entlastungsleistungen und eine verlängerte Förderung junger Erwachsener mit Behinderung in ihren Pflegefamilien. Auf diese Weise könne Geld gespart werden, da sich die teure Unterbringung in Wohneinrichtungen erledigt.
Wünsche für die Zukunft
Darüber, dass mit Prävention und Stärkung von Pflegefamilien langfristig Geld gespart wird, war man sich in der Diskussion einig. Besonders deutlich wurde, dass einige Pflegeeltern sich durch die unterschiedlichen Systeme und Zuständigkeiten nicht ausreichend unterstützt fühlen. Jugendämter sowie Träger der Jugendhilfe seien teils abwehrend und würden sich nicht als zuständig sehen, wenn es um Kinder mit Behinderung und komplexen Bedürfnissen geht.
Damit Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt aufwachsen können, wünschen sich Claudia Brinken, Bianca Esch und Frauke Zottmann-Neumeister, dass ihre Bedürfnisse gesellschaftlich anerkannt werden, niedrigschwellige Teilhabe und Zugehörigkeit zur Gesellschaft geschaffen werden und Familien ausreichend beraten und finanziell unterstützt werden.

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