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Unsichtbar betroffen – Kinder von Inhaftierten im Blick

  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Kinder von Inhaftierten werden gesellschaftlich oft nicht gesehen. Sie sind unsichtbare Opfer einer Straftat, obwohl sie selbst keine Schuld tragen. Ihre besonderen Herausforderungen waren deshalb Thema der Fachveranstaltung „Unsichtbar betroffen – Kinder von Inhaftierten im Blick“, dem 11. Fachgespräch meiner Reihe zu gelingendem Kinderschutz.


Kindgerechte Justiz in NRW


Der Umgang mit Opfern hat sich in den letzten Jahren geändert, um nicht nur Täter im Blick zu behalten. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sah insbesondere bei zusätzlicher Unterstützung wie psychosozialer Begleitung und durch die Opferbeauftragte des Landes NRW eine Änderung der Blickrichtung weg von ausschließlich den Inhaftierten. Er betonte außerdem, dass kindgerechte Justiz vor allem auch kindsensible Justiz heiße und hob die Mutter-Kind-Einrichtung in NRW hervor, in der Mütter mit ihren bis zu sechsjährigen Kindern im offenen Vollzug leben.


Bedeutung von Familienbeziehungen


Relevante theoretische Ansätze zu Familienbeziehungen unter den einschränkenden Bedingungen einer Inhaftierung stellte Prof. Christoph Käppler der TU Dortmund vor. Dazu gehört die Familientheorie, in der Menschen nicht isoliert, sondern als Teil einer Familie und damit eines Systems betrachtet werden. Schwierige Kindheitserfahrungen können zu psychischen Problemen oder Drogenkonsum im späteren Leben führen. Das Bedürfnis nach sozialer Interaktion von Beginn an ist entscheidend in der Bindungstheorie.

Außerdem fasste Prof. Käppler die relevanten Rechte, die aus der Kinderrechtskonvention hervorgehen, zusammen. Als entscheidendste Empfehlungen für den Umgang mit Kindern von Inhaftierten nannte er die wohnortnahe Unterbringung der Inhaftierten, das Schaffen von bedarfsbezogenen Kontaktmöglichkeiten mit dem Elternteil sowohl physisch als auch virtuell sowie Weiterbildungen in JVAs.

Wenig sei „so klar belegt“ in der Wissenschaft wie die Relevanz von Familienbeziehungen. Auch für inhaftierte Väter kann der Kontakt mit ihrem Kind zu einer besseren Resozialisierung führen.


JVAs haben Möglichkeiten


Das Risiko späterer psychischer Erkrankungen von Kindern von Inhaftierten griff ebenfalls Martin Wulfert, Leiter der JVA Werl, auf. Kinder mit einem inhaftierten Elternteil erfahren Stigmata und werden häufiger selbst später straffällig.

Gesetzlich gelten in NRW zunächst einmal verpflichtende Mindeststandards, die erweiterten Besuchskontakt und eine angemessene Besuchsdauer ermöglichen sollen. Zusätzlich gibt es Vorschläge des Europarates, wie die Rechte von Kindern Inhaftierter gestärkt werden können. Darüber hinaus können JVAs auf den Umbau zu einem der Familien-Schwerpunktzentren in NRW hinarbeiten. In diesen zurzeit sieben JVAs gibt es zum Beispiel besondere Behandlungsangebote und gemeinsame Unterbringung von Gefangenen mit familienorientierten Bedarfen.


Konkrete Möglichkeiten von JVAs, ihren Betrieb kinderfreundlicher zu gestalten, sind beispielsweise Familienbesuchsräume, Kinderbriefkästen, Eltern-Kind-Gruppen, Väterstammtische, Elternkompetenztrainings oder besondere Aktionen wie Fotoaktionen zu Weihnachten.


Kindeswohl an erster Stelle


Kinderbesuchswege, zum Beispiel begleitet durch eine Giraffen-Fingerpuppe, leiten Kinder in einigen JVAs beim Besuch. Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten will eine verbesserte Versorgung der Kinder Inhaftierter erreichen. Wilhelmine Geenen, Anja Glaser und Martischa Kirwald stellten das Netzwerk vor.

Sie fordern, dass Jugendämter automatisch benachrichtigt werden, wenn Eltern inhaftiert werden, damit Unterstützungsangebote angeboten werden können. Außerdem sehen sie eine Lücke bei Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche.


Die besonders herausfordernde Situation im Frauenvollzug war ein wichtiges Thema der anschließenden Diskussion. Da es insgesamt weniger Frauen-JVAs gibt, ist die Unterbringung in einer Anstalt in der Nähe des Wohnorts häufig kaum zu leisten. Hinzu kommt, dass Frauen im Vollzug im Gegensatz zum Männervollzug oft alleine sorgeberechtigt sind. Kinder müssen dadurch häufiger fremduntergebracht werden. Ausgehstunden seien kaum ausreichend, um sich um die Kinder zu kümmern.

Insgesamt bemängelten mehrere Teilnehmende die unzureichende Datenlage zu Kindern von Inhaftierten in NRW.

Einigkeit herrschte dazu, dass das Kindeswohl in jedem Fall an erster Stelle stehen sollte. Auch wenn Kontakt zu ihren Kindern Chancen für eine bessere Resozialisierung von inhaftierten Eltern liefert, sind die Vorteile für die Inhaftierten für den Kontakt mit ihren Kindern nicht ausschlaggebend.

 
 
 

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