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Alle guten Dinge sind drei

Besonders den inklusiven Kinderschutz im Blick: Maya Goltermann, Dennis Sonne, Norika Creuzmann und Prof.in Heike Wiemers (v.l.). Foto: Lüke


Fortsetzung meiner Reihe Gelingender Kinderschutz: Inklusiver Kinderschutz 

 

In meiner Reihe „Gelingender Kinderschutz“ fand nun schon die dritte Veranstaltung – diesmal mit dem Thema „Inklusiver Kinderschutz“ - am 24.11.2024 im Landtag statt. Trotz zahlreicher Erkrankungen in dieser Jahreszeit hatten sich wieder viele Teilnehmer*innen auf den Weg gemacht nach Düsseldorf gemacht.  Inputs gaben Prof.in Dr. Heike Wiemert (Katho Köln) und Maya Goltermann (Mädchenhaus Bielefeld e.V., Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung / chronischer Erkrankung – Mädchen sicher inklusiv).  

Gefreut habe ich mich über die Unterstützung meines Fraktionskollegen Dennis Sonne, Sprecher für Inklusion und Behindertenpolitik, der mit einer kurzen Einführung ins Thema den ersten inhaltlichen Beitrag hatte. 

 

Prof.in Dr. Heike Wiemert 

 

Das erste Input gab Prof.in Dr. Heike Wiemert mit ihrer Präsentation „Kinderschutz inklusiv ausrichten – Eine Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Kinderschutzsystems und die Kinderschutzpraxis“. Die Fragestellungen waren dabei: 

Wo stehen wir aktuell beim inklusiven Kinderschutz? Welche empirischen Einblicke haben wir? Und was ist sinnvoll zu tun, um eine Gesamtstrategie auf den Weg zu bringen? 

 

2021 ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz reformiert worden. Dadurch ist Bewegung in das Thema inklusive Kinder- und Jugendhilfe gekommen. Ziel ist 2028 die Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle, d.h. die Hilfe aus einer Hand. 

 

Prof.in Dr. Heike Wiemert führte aus, wie die zwei sehrt unterschiedlichen Systeme Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe im inklusiven Kinderschutz aufeinandertreffen. Der Fokus Erziehungswirklichkeit und Erbringung von Teilhabeleistung sind zusammenzubringen, also der erzieherische Bedarf und der behinderungsbedingte Bedarf. Das stellt eine große Herausforderung dar und es zeigt sich, dass die Annäherung der Systeme und Entwicklung eines Konzeptes Zeit benötigt. 

 

Es macht Sinn beim Kinderschutz die Kategorie Behinderung mit anderen verwobenen sozialen Kategorien (Armut, Geschlecht, ...) zu analysieren. Es muss eine intersektionale Perspektive eingenommen werden. Behinderte Kinder und Jugendliche sind keine homogene Gruppe, so dass deren Vulnerabilität auch nicht monokausal ist. Aber man kann ausdrücklich sagen: Junge Menschen erfahren Gewalt und Vernachlässigung, weil sie eine Behinderung haben!  

 

Besondere Risiken gibt es für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in diesen Lebenswelten 

  • Familie (hohe Belastung und Isolation) 

  • Kita (grenzverletzendes Verhalten) 

  • (Förder-)Schule 

  • Institutionelle Lebenswelten: in außerfamiliären Wohnformen 

 

 

Maya Goltermann 


Frau Goltermann stellte die Landesfachstelle „Gewaltschutz bei Behinderungen - Mädchen sicher inklusiv“ bzw. das Mädchenhaus Bielefeld vor.  

 

Die Fachstelle hat einen verbesserten Gewaltschutz für Mädchen*/junge Frauen* mit Behinderungen /Beeinträchtigungen zum Ziel. Zu ihren Aufgaben gehören Datenerhebungen, Qualifizierung, Vernetzung, Prävention, Weiterentwicklungen, Beratung und -Weitervermittlung. Ein Fallbeispiel vermittelte den Eindruck aus der Praxis. 

 

Das Mädchenhaus bietet eine inklusive anonyme Zufluchtsstätte.  

Das Schutzkonzept beinhaltet:   

Schutzort für Mädchen* zwischen 12-21 Jahren – mit oder ohne Behinderung, konzeptionell und baulich auf behinderungsspezifische Bedarfe ausgerichtet, Mitarbeiter*innen mit sonderpädagogischer / heilpädagogischer Qualifikation im Team, Mitarbeiter*in explizit für den Themenbereich Behinderung / Teilhabebedarfe, Regelmäßige Teamfortbildungen,  Reflexion und Weiterentwicklung des inklusiven Öffnungsprozesses, Vernetzung mit Angeboten der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe, Zusammenarbeit mit Gebärdensprachdolmetscher*innen, Pflege- und Assistenzdiensten, Mobilitätstrainer*innen etc. 

Viele Facetten von Barrierefreiheit werden in der Zufluchtsstätte berücksichtigt. 

 

Zum Abschluss ihres Inputs führte Frau Goltermann viele Impulse für einen inklusiven Kinderschutz aus. 

 

Diskussion 

 

Die Diskussionsbeiträge waren sehr vielfältig und gingen vom medizinischen Kinderschutz, über die Notwendigkeit eines Kinder- und Jugendkapitels im Teilhabebericht bis zu den Verfahrenslotsen. Letztere sind seit 01.0.12024 am Start und es zeigt sich, dass es eher schleppend ausgereifte Konzepte gibt. 

 

Für mich wurde deutlich, dass es im inklusiven Kinderschutz noch sehr viele Baustellen gibt und wir erst am Anfang des Prozesses stehen. Bestätigt wurden die Ansätze in unserem in diesem Jahr eingebrachten Antrag „inklusiver Kinderschutz“. Da sind wir auf dem richtigen Weg. 

  

Fortsetzung  


Meine Veranstaltungsreihe wird zum Thema „Kinderschutz und sexueller Bildung“am 18. März, 17-19 Uhr, im Landtag fortgesetzt. 

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