Wir haben in NRW die Einrichtung einer neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte beschlossen. Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, die Ausbildung von Fachkräften im Bereich des Kinderschutzes zu verbessern und die Rechte von Kindern und Jugendlichen effektiver zu schützen. Angesichts der zunehmenden Fälle von Gewalt gegen Minderjährige ist es dringend notwendig, Fachkräfte umfassend zu schulen und zu befähigen, präventiv und im Ernstfall angemessen zu handeln.
Initiative der Landesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes
Die Professur wird von der Landesregierung finanziert und an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Ihr Ziel ist es, sowohl die Forschung als auch die Lehre in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte zu stärken. Die Professur soll das Thema Kinderschutz in bestehende Studiengänge integrieren, den Austausch zwischen verschiedenen Disziplinen fördern und den wissenschaftlichen Dialog vorantreiben.
Aufbau und Förderung von Kinderschutzstrukturen
Durch die neue Professur werden bestehende Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt und gestärkt. Ein zentraler Aspekt ist die Vermittlung von Forschungsergebnissen an die Öffentlichkeit und in die Praxis, um das Bewusstsein für Kinderschutz in der Gesellschaft zu erhöhen. Zudem wird die Professur Promotionen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte unterstützen, um die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu vertiefen.
Bewerbungsoffensive für Hochschulen
Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind eingeladen, sich bis zum 25. Oktober um die Professur zu bewerben. Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase müssen die Hochschulen ihr Interesse offiziell beim Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) bekunden und ein Konzept einreichen, das darlegt, wie sie die Professur inhaltlich ausgestalten möchten. Dieses Konzept sollte unter anderem aufzeigen, wie Kinderschutzthemen in Studiengänge integriert und interdisziplinäre Kooperationen gefördert werden können.
In der zweiten Phase präsentieren ausgewählte Hochschulen ihre Konzepte einem Fachgremium, das anschließend Empfehlungen für die Vergabe der Professur ausspricht.
Fazit
Mit der neuen Professur setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Signal für den verstärkten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Durch die verbesserte Ausbildung von Fachkräften und die Förderung von Forschung wird ein wichtiger Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch geleistet. Diese Maßnahme unterstreicht das Engagement der Landesregierung, den Kinderschutz zu stärken und die Rechte von Kindern nachhaltig zu wahren.
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